Gottesdienste zu Weihnachten
und zum Jahreswechsel

Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland hat entschieden, dass die Weihnachtsgottesdienste wie geplant stattfinden können, wenn die lokalen Richtlinien und Gegebenheiten hinsichtlich des Infektionsgeschehens dies zulassen. Eine Durchführung von Präsenzgottesdiensten sei dabei an strengen Hygiene-Richtlinien gebunden.

Seit dem 16. Dezember 2020 ist Deutschland in einem harten Shutdown. Die Gottesdienste zu Weihnachten und zum Jahreswechsel können dennoch wie geplant stattfinden, so der Beschluss der Bezirksapostel Nord- und Ostdeutschlands, der Schweiz, Süddeutschlands und Westdeutschlands.

„Unser verantwortungsbewusster Umgang hat dazu geführt, dass die politischen Entscheidungsträger den Kirchen auch in dieser Lage zutrauen, Gottesdienste mit anwesender Gemeinde zu feiern“, so Bezirksapostel Rüdiger Krause in einem Rundschreiben vom 22. Dezember an alle Amtsträger.

Strenge Richtlinien

Die Durchführung sei dabei mit der Einhaltung strenger Hygiene-Richtlinien verbunden, die größtenteils in den Gemeinden der Gebietskirche bereits seit Wochen umgesetzt werden. Betont werde erneut die Maskenpflicht, das Abstandhalten von 1,5 Metern, das regelmäßige Lüften sowie der Verzicht auf Gesang.

Gemeindemitgliedern, die der Risikogruppe angehörten, sich krank oder auch unsicher fühlten, sollten zu Hause bleiben. Einige Gemeinden, die Präsenzgottesdienste durchführen, stellen als Alternative ihre Videogottesdienst auf YouTube zur Verfügung. Auch eine Übertragung per Telefon ist weiterhin möglich.

Die Teilnehmer sind dazu angehalten, die Kirchen nach den Gottesdiensten zügig zu verlassen. Auch Gespräche im Freien sollten im Abstand von mindestens 1,5 Metern geführt und auf ein Minimum reduziert werden.

Lokale Entscheidung bei hohen Infektionszahlen

Sollte es regional besondere Situationen geben, wird nach Rücksprache mit der Bezirksleitung sowie dem zuständigen Bischof und Apostel entschieden, ob die Gottesdienste ausgesetzt werden.

„Wir werden die weitere Entwicklung der Pandemie beobachten und bei Bedarf entscheiden, ob die Gottesdienstplanung gegebenenfalls angepasst werden muss“, so Bezirksapostel Krause.

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