Schreiben des Bezirksapostels:
Gottesdienste zur Weihnachtszeit

Ab Mittwoch startet erneut ein bundesweiter Lockdown. Bund und Länder haben in diesem Zusammenhang neue Maßnahmen beschlossen, die der Eindämmung der Corona-Pandemie dienen. Die Möglichkeit zur Durchführung von Gottesdiensten bleibe bestehen, wenn weiterhin die Abstand- und Hygieneregelungen eingehalten werden.

„Gottesdienste sind unter Wahrung der Abstand- und Hygieneregelungen weiterhin möglich“, informierte Bezirksapostel Rüdiger Krause am 14. Dezember per Rundschreiben. Dabei rufe die Kirchenleitung erneut zur unbedingten Einhaltung der Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos auf.

Einhaltung der Maßnahmen

Der Beschluss von Bund und Länder sieht vor, dass alle Gottesdienstteilnehmer nun dauerhaft eine Mund- und Nasenbedeckung tragen – auch am Sitzplatz. Das aktualisierte Plakat „Wir erleben Gottesdienste in Vorsicht und mit Rücksicht“ fasst diese und alle weiteren Maßnahmen in 15 Punkten zusammen und steht zum Download zur Verfügung. Abweichungen sind aufgrund bundeslandspezifischer und lokaler Vorgaben möglich. 

Neben Gottesdiensten, Andachten und Trauerfeiern sind weitere Versammlungen, Treffen oder Proben nicht gestattet. Komme es in Landkreisen mit hohen Inzidenzzahlen zu Ausgangsbeschränkungen oder -sperren, so könne regional über einen Wegfall der Mittwochsgottesdienste am 16. Dezember 2020 und 6. Januar 2021 entschieden werden, so Bezirksapostel Krause.

Um einer Auslastung der Sitzplätze an den Feiertagen entgegenzuwirken, könne ebenso lokal entschieden werden, ob neben dem Weihnachtsgottesdienst, am 25. Dezember, auch an Heiligabend ein Gottesdienst angeboten werde.

Verzicht auf Gemeindegesang

Seit Beginn der Pandemie verzichten die Gemeinden in Nord- und Ostdeutschland auf den Gemeindegesang und dieser bleibe auch weiterhin untersagt. Inwieweit solistischer Gesang mit bis zu vier Personen unter Einhaltung aller Richtlinien als Teil der liturgischen Praxis möglich sei, müsse im Vorfeld mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern geklärt werden, so Gerrit Junge, Leiter der Abteilung für Kirchenmusik: „Wir schließen uns dahingehend grundsätzlich der Bewertung der landeskirchlichen Praxis an.“

Die Möglichkeiten der instrumentalen Gestaltung von Gottesdiensten hat sich nicht verändert und kann weiterhin im Rahmen der geltenden Richtlinien praktiziert werden.

Regionale Videogottesdienste

Da der Besuch von Präsenzgottesdiensten nicht allen Kirchenmitgliedern möglich ist, bietet die Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland weiterhin einen öffentlichen Videogottesdienst an. Gesendet wird aus wechselnden Gemeinden in der Gebietskirche.

Insbesondere für Urlauber, die ihre Familien über die Feiertage besuchen, bieten die Videogottesdienste eine geeignete Alternative zum Präsenzgottesdienst, um eine gemeinsame Teilnahme möglich zu machen.

Weitere Informationen sind auf der Themenseite zu finden.